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Unsere Interessen-
vertretung in NRW?Dafür haben
wir jemanden!
Haus & Grund Nordrhein-Westfalen
Wir über uns
Haus & Grund NRW ist der Zusammenschluss der Landesverbände der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverbände in Nordrhein-Westfalen. Wir vertreten die Interessen unserer fast 150.000 Mitglieder gegenüber dem Landesparlament, der Landesregierung, den politischen Parteien, den obersten Landesbehörden und den Medien.Unsere Ortsvereine unterstützen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer mit Informationen, Beratungen und Hilfestellungen zu nahezu allen Problemen rund um das private Eigentum.
Die Organisation der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer kann in Deutschland schon auf mehr als 100jähriges Bestehen zurückblicken. Der Zentralverband der deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V. in Berlin - Haus & Grund Deutschland - vertritt auf Bundesebene die Interessen von knapp ca. 900.000 Mitgliedern. Er zählt damit zu den mitgliederstärksten Verbänden in Deutschland.
Mitglied werden
Hier finden Sie Ihren örtlichen Haus & Grund-VereinDer Vorstand
Klaus Stallmann
Präsident
Martin Mücke
Vizepräsident
- Vorsitzender Haus & Grund Ostwestfalen-Lippe e.V. -
A K T U E L L E S
Haus & Grund NRW trauert um seinen Präsidenten
Klaus Stallmann im Alter von 78 Jahren verstorben
Am 25. Januar 2024 ist Klaus Dieter Stallmann, Präsident von Haus & Grund NRW, im Alter von 78 Jahren nach langer Krankheit verstorben. Mit seinem Wirken hat Klaus Dieter Stallmann nicht nur die Politik in Nordrhein-Westfalen über Jahrzehnte geprägt, sondern auch die Gesellschaft: sein ehrenamtliches Engagement reichte weit über Haus & Grund hinaus.
In unserem Verband hat er sich für das private Eigentum, aber auch für die Organisation selbst, herausragende Verdienste erworben. Über Jahrzehnte hat er den Verein Haus & Grund Lünen als Vorsitzender geführt, ebenso den Landesverband Haus & Grund Ruhr. Seine Initiative war es, die zur Gründung des Dachverbandes Haus & Grund NRW der fünf Haus & Grund-Landesverbände in Nordrhein-Westfalen führte.
Als Mitglied des Vorstandes von Haus & Grund Deutschland hat Klaus Stallmann die politische und verbandliche Ausrichtung der Organisation maßgeblich geprägt. Er war Träger des Großen Ehrenzeichens von Haus & Grund Deutschland. Mit ihm verlieren wir eine herausragende Persönlichkeit, die weit über den Verband hinaus integrativ wirkte. Wir werden Klaus Stallmann stets ein ehrendes Gedenken bewahren.
Straßenausbaubeiträge in NRW sollen nun doch endlich abgeschafft werden
Vier Jahre nach der gemeinsamen Volksinitiative von Haus & Grund und dem Bund der Steuerzahler, mit der über 400.000 Unterschriften gesammelt wurden, hat das Kabinett der Landesregierung NRW nun endlich einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge vorgelegt.
Haus & Grund NRW begrüßt die lange überfällige Abschaffung dieser bisher ungerecht verteilten Kosten. Für eine Vielzahl von Immobilieneigentümer soll nun Rechtssicherheit eintreten: „Endlich kommt die Politik in diesen schweren Zeiten auch mal auf uns Immobilieneigentümer zu. Der lange Kampf hat sich gelohnt.“ kommentiert Klaus Stallmann, Präsident von Haus & Grund NRW den Gesetzentwurf.
Vor allem für viele private Immobilieneigentümer ist die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eine große Erleichterung, da sie die anfallenden Kosten häufig kaum noch schultern konnten.
Im Übrigen ist es Anliegern kaum noch zu vermitteln, warum die Kosten für die Sanierung von Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert werden sollen und nur für die Anliegerstraßen eine Ausnahme gemacht wird, deren Kosten von den jeweiligen Immobilieneigentümern zu zahlen sind.
Mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes und der damit einhergehenden gänzlichen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge schafft die nordrhein-westfälische Landesregierung ein großes Stück Gerechtigkeit was auch dazu führen wird, dass sich sämtliche Verwaltungs- und Gerichtsverfahren wegen dieser Kosten in Zukunft erübrigen.
Haus & Grund NRW fordert Entlastung bei der Grunderwerbsteuer
Anlässlich der morgigen Konferenz der Länderfinanzminister in Münster forderte Haus & Grund NRW eine deutliche Entlastung bei der Grunderwerbsteuer. „Diese Steuer ist in der aktuellen Höhe von 6,65 Prozent eine Eigentumsverhinderungssteuer. Wir brauchen daher zumindest einen deutlich reduzierten Steuersatz für den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums“, forderte der Vorsitzende von Haus & Grund NRW, Klaus Stallmann.
Haus & Grund kritisiert seit langem die hohen Nebenkosten beim Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung. Und hier sei die Grunderwerbsteuer der größte Posten. So sind in NRW beim Kauf eines Hauses im Wert von 350.000 Euro 22.750 Euro fällig, die an das Land gehen. „An solchen Beträgen zerschellen jedes Jahr tausende Träume von den eigenen vier Wänden“, sagte Stallmann.
Er erläuterte, dass die Vermögensbildung in Deutschland im internationalen Vergleich viel zu gering ist. Dies sei gerade mit Blick auf die absehbaren demografischen Veränderungen und die damit einhergehenden Rentenprobleme höchst besorgniserregend. „Wir müssen jetzt das Steuer herumreißen und den jungen Menschen Steine aus dem Weg räumen, damit sie Wohneigentum bilden können. Den Anfang sollten die Finanzminister mit einer Bundesratsinitiative machen. Denn aktuell dürfen die Länder nur einen ländereinheitlichen Steuersatz bestimmen. Gestufte Steuersätze oder Freibeträge können die Länder erst einführen, wenn die im Koalitionsvertrag versprochene Änderung des Bundesrechts kommt“, so Stallmann abschließend.
Haus & Grund NRW fordert Rückzahlung von Abwassergebühren
In den Kommunen, die jahrelang zu hohe Zinssätze bei der Kalkulation der Abwassergebühren zugrunde gelegt haben, bekommen diejenigen Bürgerinnen und Bürger nun Geld zurück, die einen Widerspruch gegen ihren Abwassergebührenbescheid eingelegt hatten und deren Verfahren bei den jeweiligen Kommunen derzeit ruhen.
Der Eigentümerverband Haus & Grund NRW unterstützt die Forderung des Bundes der Steuerzahler NRW an die betroffenen Kommunen, allen Bürgern die zu viel gezahlten Gebühren zurückzuerstatten, und zwar für die vergangenen vier Jahre. „Nur den Bürgerinnen und Bürgern Gebühren zurückzuerstatten, die einen Widerspruch eingelegt haben, ist nicht gerecht“, so Klaus Stallmann, Präsident von Haus & Grund NRW. „Wer auf korrekte Gebührenbescheide vertraut, darf am Ende nicht bestraft werden.“ Das Vertrauen in eine ordnungsgemäße Verwaltung wird nachhaltig erschüttert, wenn die betroffenen Kommunen sich jetzt nicht korrekt verhalten. Jahrelang sind alle Bürger in diesen Kommunen bei den Abwassergebühren zu hoch belastet worden. Da sollte es selbstverständlich sein, dass alle Gebührenzahler ihr Geld zurückbekommen.
Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte am 17. Mai 2022 klargestellt, dass Abwassergebühren dazu da sind, die kommunale Abwasserbeseitigung sicherzustellen - und nicht, um auf Kosten der Gebührenzahler Haushaltslöcher der Städte und Gemeinden durch satte Gewinne zu stopfen.
Das jetzt vom OVG entschiedene Musterverfahren bezog sich auf die Klage eines Gebührenzahlers aus Oer-Erkenschwick, der die Abwassergebühren der Stadt für zu hoch hielt. Nach der Entscheidung des OVG NRW ist sein Bescheid für das Jahr 2017 über rund 600 Euro rund 18 Prozent zu hoch. So darf der Zinssatz nicht bei 6,52 Prozent, sondern nur bei 2,42 Prozent liegen. Die Entscheidung bedeutet, dass jetzt alle Kommunen, die ihren kalkulatorischen Zinssatz aus dem Durchschnitt der vergangenen 50 Jahre berechnet und zusätzlich einen Aufschlag genommen haben, ihre Zinssätze neu berechnen müssen. Ferner sind die Abschreibungen auf die Abwasseranlagen nach den Anforderungen des Gerichts neu zu berechnen.